Allgemeine Kundeninformation zu Pflichten nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Deutschland
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgesetz, kurz „ElektroG“) legt Anforderungen an die Produktverantwortung nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Elektro- und Elektronikgeräte fest und ist die deutsche Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte („WEEE Richtlinie“). Es bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren und dadurch die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern.
Hinweispflichten zur Entsorgung von Elekto- und Elektronikaltgeräten
Gemäß ElektroG ist PTW verpflichtet, seine Kunden auf folgende Verantwortlichkeiten hinzuweisen:
1. Nach § 10 (1) des ElektroG besteht die Pflicht, Altgeräte getrennt von unsortierten Siedlungsabfall zu sammeln. Die getrennte Erfassung von Altgeräten umfasst die zerstörungsfreie Entnahme von Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können.
2. Personenbezogene Daten, sofern auf den Geräten vorhanden, sind auf den zu entsorgenden Altgeräten eigenverantwortlich zu löschen.
3. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf unseren Produkten, weist ebenfalls auf die o.g. Pflichten hin und indiziert, dass unsere Produkte unter den Gelterungsbereich des ElektroG fallen.